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Zweijahreskindergarten an der Schule Inwil

Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Davon ist ein Jahr obligatorisch. Kinder, die bis zum 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, beginnen im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den obligatorischen Kindergarten.

Die Eltern können jedoch auch jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen:

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  • Das Kind kann den Schulweg selbständig gehen.

  • Das Kind kann den Blockzeitenrhythmus einhalten. Es kann sich somit schon für einen halben Tag von seinen engsten Bezugspersonen trennen.

  • Das Kind kann sich selbständig umkleiden. Dazu gehört, dass es ohne Hilfe auf die Toilette gehen kann.

 

Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr zurückstellen.

Der Eintritt in den Zweijahreskindergarten ist halbjährlich möglich, im August und Februar.

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Bei Fragen steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung.

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